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EU-Weinetikettierung: Die wichtigsten Aktualisierungen vom November, 2023

Am 24. November 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission die Bekanntmachung C/2023/1190 der Kommission, die Ergänzungen und Klarstellungen zu den mit der Verordnung (EU) 2021/2117 eingeführten Vorschriften für die Weinetikettierung enthält.


Bekanntmachung der EU-Kommission vom 24. November 2023 über die Weinetikettierungsverordnung

Dieses 12-seitige Dokument haben wir für Sie gründlich geprüft.


Unser Artikel kategorisiert die Antworten auf häufig gestellte Fragen und zeigt auf, wie die neuen Informationen sowohl auf der physischen als auch auf der elektronischen Etikettierung angezeigt werden sollten.


Er behandelt auch die Kriterien für Weine und Schaumweine, die von der EU als vollständig angesehen werden. Diejenigen, die diesen vollständigen Zustand vor dem 8. Dezember erreichen, sind nicht verpflichtet, die neuen Anforderungen zu erfüllen.


Allgemeine Themen


Neue obligatorische Informationen auf Etiketten


In der Mitteilung der Kommission C/2023/1190 wird bestätigt, dass die neuen Pflichtangaben im gleichen Sichtfeld wie die anderen Pflichtangaben auf dem Behältnis (z. B. der Flasche) angebracht werden müssen, um sicherzustellen, dass alle Angaben gelesen werden können. Diese Angaben müssen in unverwischbarer Schrift angebracht und deutlich erkennbar sein.


Erforderliche Angaben im gleichen Sichtfeld


Wenn alle Angaben auf der physischen Verpackung/dem Etikett erscheinen sollen:


  • Die Kategorie des Traubenerzeugnisses, einschließlich "entalkoholisierter" oder "teilweise entalkoholisierter" Erzeugnisse, außer bei Weinen mit "geschützter Ursprungsbezeichnung" (g.U.) oder "geschützter geografischer Angabe" (g.g.A.).

  • Der tatsächliche Alkoholgehalt in Volumenprozent.

  • Die Herkunft.

  • Der Name des Abfüllers und in bestimmten Produktkategorien der Name des Herstellers oder gelegentlich der Name des Verkäufers.

  • Das Nettovolumen.

  • Der Zuckergehalt in Schaumweinkategorien.

  • Die Nährwertkennzeichnung.

  • Die Zutaten.

  • Haltbarkeitsdauer bei entalkoholisierten Traubenerzeugnissen.

Bei der Verwendung von QR-Codes müssen die folgenden Elemente im gleichen Sichtfeld angezeigt werden:

  • Der QR-Code/die elektronische Kennzeichnung selbst.

  • Der Energiewert (auf der Verpackung oder dem Etikett angegeben).


Im Falle der Verwendung von QR-Codes müssen folgende Elemente auch physisch auf dem Behälter/der Flasche vorhanden sein, aber nicht unbedingt im Blickfeld:

  • Stoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen.

  • Die Bezeichnung des Importeurs.

  • Die Chargennummer.

  • Haltbarkeitsdauer für entalkoholisierte Weine.


Die Situation von Weinen vor dem 8. Dezember 2023


Jeder Wein, der vor dem 8. Dezember "hergestellt" wurde, kann ohne Änderungen vermarktet werden.


Was gilt als erzeugter Wein oder Schaumwein?


Bei Wein jedes Erzeugnis, das ausschließlich durch die vollständige oder teilweise alkoholische Gärung von eingemaischten oder nicht eingemaischten frischen Weintrauben oder Traubenmost gewonnen wird.


Bei Schaumwein gilt ein Erzeugnis erst nach der zweiten Gärung als hergestellt, wenn es die Bedingungen in Bezug auf Alkoholgehalt und Überdruck erfüllt.


Die Zubereitung oder Vermischung vor dem 8. Dezember 2023 allein reicht nicht aus, um eine Befreiung von der Kennzeichnungspflicht zu erhalten, wenn die oben genannten Kriterien nicht erfüllt sind.


Einhaltung und Inspektion


Die Einhaltung der Etikettierungsvorschriften und des Produktionsstatus wird von den Behörden der Mitgliedstaaten durchgesetzt. Für importierte Weine, die vor dem 8. Dezember eingeführt wurden, gilt die Ausnahmeregelung ebenfalls.


Auflistung der Zutaten und Allergene


Zutaten


Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, muss der Ausdruck "Zutaten" vor der Liste der Zutaten stehen.


Die Zutaten sind in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts, gemessen zum Zeitpunkt ihrer Verwendung bei der Herstellung des Lebensmittels, aufzuführen.


Zutaten, die weniger als 2 % des Enderzeugnisses ausmachen, können in einer anderen Reihenfolge aufgeführt werden.


Alle Allergene und Verarbeitungshilfsstoffe, die bei der Herstellung von Wein verwendet werden und im Enderzeugnis noch vorhanden sind, auch in veränderter Form, müssen aufgeführt werden.


Stoffe, die zur Erhöhung des Alkoholgehalts verwendet werden, müssen ebenfalls aufgeführt werden. Die Begriffe "Traubenmostkonzentrat" und "rektifiziertes Traubenmostkonzentrat" können durch "Traubenmostkonzentrat" ersetzt werden, aber Saccharose muss gesondert aufgeführt werden, was für jede Art von Saccharose durch "Zucker" ersetzt werden kann.


Most oder Trauben?


Bei der Etikettierung der Zutaten können die Hauptrohstoffe des Weins als Trauben, eingemaischte Trauben und/oder Traubenmost angegeben werden, aber in jedem Fall genügt der Begriff "Trauben".


Kennzeichnung von allergenen Stoffen


Werden allergene Stoffe auf dem Etikett aufgeführt, so müssen sie deutlich von anderen Zutaten unterschieden werden.


Werden allergene Stoffe über einen QR-Code oder andere elektronische Mittel aufgelistet, so müssen sie auf der Verpackung oder dem Festetikett aufgeführt werden. Dieser Auflistung sollte das Wort "enthält" vorangestellt werden, gefolgt von den Namen der betreffenden Stoffe oder Erzeugnisse.


Allergene Stoffe müssen immer in physischer Form auf dem Etikett oder der Verpackung von Weinen und Schaumweinen angegeben werden.


Nährwertkennzeichnung


Berechnung oder Prüfung?


Nach der geltenden Verordnung handelt es sich bei den zu kennzeichnenden Werten um Durchschnittswerte, die entweder ermittelt werden können:

  • Vom Hersteller durchgeführte Tests.

  • Berechnung anhand der bekannten oder tatsächlichen Durchschnittswerte der verwendeten Zutaten.

  • Auf der Grundlage von allgemein anerkannten und etablierten Daten.

Tabelle oder andere Kennzeichnung?


Wenn genügend Platz vorhanden ist, muss die Nährwertdeklaration in tabellarischer Form mit ausgerichteten Zahlen dargestellt werden.


Wenn der Platz begrenzt ist, kann die Nährwertdeklaration in linearer Form dargestellt werden.


Die obligatorischen Bestandteile der Nährwertdeklaration sollten in der folgenden Reihenfolge aufgeführt werden: Energie, Fett (davon gesättigt), Kohlenhydrate (davon Zucker), Eiweiß, Salz.


Nährwertangaben mit QR-Code


Bei der Verwendung von QR-Codes für die Nährwertdeklaration müssen alle Daten in einem tabellarischen Format mit ausgerichteten Zahlen dargestellt werden.


Wenn sich die Nährwertdeklaration auf der Verpackung oder dem Etikett auf den Energiewert beschränkt (die vollständige Nährwertdeklaration wird elektronisch zur Verfügung gestellt), kann der Energiewert mit dem Symbol "E", gefolgt vom Wert, angegeben werden.


Zum Beispiel:


E: 259 kJ / 62 Kcal (pro 100 ml)


Hinweis: Der Energiegehalt und die Nährwerte müssen pro 100 Gramm oder 100 Milliliter angegeben werden; ein anderes Format ist nicht zulässig!


Wenn der Energiegehalt des Weins oder Schaumweins oder die Menge bestimmter Nährstoffe vernachlässigbar ist, reicht die Angabe "Enthält eine vernachlässigbare Menge von..." in der Nähe der Nährwertkennzeichnung aus, anstatt sie zu quantifizieren.


Schwankungen zwischen den Chargen


Aufgrund der Art der Herstellung kann es zu Schwankungen zwischen den einzelnen Chargen kommen. Daher müssen der Energiegehalt und die Nährstoffmengen als Durchschnittswerte angegeben werden, die den Nährstoffgehalt am besten wiedergeben und gleichzeitig die natürlichen Schwankungen widerspiegeln.


Da sich das Alter von Weinen und Schaumweinen ändert, müssen sich die angegebenen Daten auf den Verkaufszustand beziehen.


Für die Angabe des Alkoholgehalts gibt es eine eigene Toleranz und einen eigenen Leitfaden. In allen Fällen gelten die Vorschriften über Toleranzen in Artikel 44 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33.


Auf dem gedruckten Etikett zu verwendende Zeichen


Die Verordnung schreibt auch vor, dass die Zeichen, die zur Darstellung der Informationen auf der physischen Verpackung oder dem Etikett verwendet werden, unabhängig von der Form der Zeichen mindestens 1,2 mm groß sein müssen.


Elektronische Etikettierung


Empfohlene Systeme für Weinkellereien


Die EU hat keine klaren Vorgaben für bestimmte Systeme und Lösungen gemacht. Das einzige Kriterium ist, dass das verwendete System keine Benutzerdaten sammeln oder verfolgen kann. Zulässig sind elektronische Geräte oder E-Labels (QR, 2D, 1D, Chip), die einen über ein Smartphone zugänglichen Link bieten.


Hinweis: Einige kostenlose QR-Code-Generatoren verfolgen die Anzahl der Scans durch Umleitung, eine Praxis, die als Datenerfassung gilt. Ihre Verwendung leitet die Verbraucher zu einem Zwischenlink, der eine Messung beinhaltet, so dass auch dies nicht zulässig ist.


Platzierung der elektronischen Beschriftung.


Es ist wichtig, dass die Inhalte hinter den Links in einem einfachen und direkten Format platziert werden, ähnlich wie die gleichen Informationen auf den Verpackungen erscheinen würden. Die Lösung von Winefo ist hierfür zu 100 % geeignet.


Zugänglichkeit von QR-Code-Links


Die Links müssen zugänglich bleiben, solange das Produkt unter normalen Lagerungsbedingungen für den Verzehr geeignet bleibt. Jegliche Änderung liegt in der Verantwortung des Lebensmittelunternehmers.


Können Aufkleber oder separate Etiketten für QR-Codes verwendet werden?


Ja, Sie können Aufkleber verwenden, um Flaschen, die in die EU exportiert werden, mit einem QR-Code zu versehen; beachten Sie jedoch, dass die EU dauerhaftere Kennzeichnungslösungen bevorzugt.

Sollten Sie sich für einen Aufkleber entscheiden, muss dieser extrem schwer zu entfernen sein, um das Risiko des Ablösens zu minimieren, und er muss auf derselben Seite wie das Etikett mit den Hauptinformationen über den Wein angebracht werden, um eine einheitliche Sichtbarkeit zu gewährleisten. Der QR-Code sollte einen Titel wie "Zutaten und Nährwertangaben" enthalten, um den Inhalt zu verdeutlichen. Stellen Sie außerdem sicher, dass der Energiewert außerhalb des QR-Codes angezeigt wird, der auch auf dem Aufkleber selbst stehen kann, und geben Sie alle Allergene auf dem Etikett deutlich an, da diese Informationen nicht ausschließlich im QR-Code untergebracht werden können.


Die Einhaltung dieser Spezifikationen trägt zur Einhaltung der EU-Vorschriften bei und gewährleistet die Integrität der Produktinformationen.


Kann der QR-Code auf die Website des Herstellers verweisen?


Update: Bisher gab es keine einheitliche Haltung zu diesem Thema, so dass die Winefo-Lösung die Websites der Erzeuger nicht anklickbar machte. Dies haben wir nun eingestellt.


Die Dienststellen der Kommission sind zu dem Schluss gekommen, dass die Angabe der Website des Herstellers ebenfalls in diese Kategorie fällt und daher nicht zulässig ist, da die Sammlung und Verfolgung von Daten sowie die Übermittlung von Verkaufs- oder anderen marketingbezogenen Informationen verboten ist.


Können mehrere QR-Codes auf demselben Etikett verwendet werden?


Die Verordnung schreibt vor, dass die Informationen für die Verbraucher nicht irreführend oder zweideutig sein dürfen. Die Formulierung bedeutet jedoch nur, dass zusätzliche elektronisch verfügbare Informationen nicht auf Kosten des für die Pflichtangaben vorgesehenen Platzes angezeigt werden dürfen.


Die Verwendung zusätzlicher QR-Codes ist also nicht verboten, aber sie dürfen die Verbraucher nicht in die Irre führen, den verfügbaren Platz nicht einschränken und müssen deutlich von dem Hinweis getrennt sein, der für die Anzeige der Pflichtinformationen vorgesehen ist.


Reicht es aus, den QR-Code mit einem Symbol wie dem Buchstaben "i" für Verbraucherinformationen zu versehen?


Nein. Die Verordnung verlangt, dass die Anzeige eindeutig sein muss, und allgemeine Ausdrücke oder Symbole gelten nicht als solche. Wenn der QR-Code zu einer Zutatenliste führt, ähnlich wie bei einer physischen Etikettierung, muss das Wort "Zutaten" angezeigt werden.


Wer kontrolliert die Rechtmäßigkeit der Links hinter der elektronischen Kennzeichnung?

Ähnlich wie bei der Kontrolle der Produktkennzeichnung und -verpackung fällt auch diese Aufgabe in die Zuständigkeit derselben staatlichen Behörden.


Kann ein QR-Code verwendet werden, der neben der Anzeige der Pflichtangaben auch als Europäische Artikelnummer (EAN-Code) dient?


Ja, aber nur, wenn beim Scannen die für gewerbliche Akteure bestimmten Informationen (EAN-Informationen zur Identifizierung von Waren) und die für Verbraucher bestimmten Informationen klar getrennt werden können. Informationen, die für den Verbraucher nicht notwendig sind, müssen deutlich getrennt werden.


Anmerkung: Diese Lösung wird vom Winefo-Team nicht empfohlen, da zum jetzigen Zeitpunkt (29.11.2023) nicht klar ist, wie die für verschiedene Akteure bestimmten Informationen auf der elektronischen Schnittstelle als vollständig getrennt angesehen werden können.


Kann eine gedruckte Internetadresse auf dem Etikett anstelle eines QR-Codes verwendet werden?


Nein. Obligatorische Informationen müssen so gekennzeichnet werden, dass sie als maschinenlesbare Codes sofort zugänglich sind. Webadressen fallen nicht in diese Kategorie, da sie vom Verbraucher eingegeben werden müssen.


Was gilt in der Verordnung als "zu Marketingzwecken"?


Alle Aktivitäten und Informationen, die nicht der neutralen, objektiven Darstellung der vorgeschriebenen Informationen dienen.


Daher sind Botschaften, die den Leser direkt oder indirekt zu einem Kauf anregen, nicht erlaubt, auch nicht durch Links oder indirekt, z. B. durch Gestaltungsmuster, visuelle Elemente, Grafiken, Ausdrücke und Aussagen, die die Vorlieben des Verbrauchers ansprechen sollen.


Wir hoffen, dass unsere Zusammenfassung dazu beigetragen hat, die Verordnung und ihre ergänzende Mitteilung umfassend zu verstehen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an uns, wir helfen Ihnen gerne weiter!

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